headline

Antragsinformationen

Im Jahr 2020 werden zwei Förderlinien zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts angeboten. Bis zum 31. Januar 2020 können Projektanträge für beide Förderlinien bei der KEK eingereicht werden:

2018

Im BKM-Sonderprogramm 2018 wurde ein Teil des „Depositums Erfurt“ in Archivkartons verpackt.

© Universitätsbibliothek Erfurt 

 

BKM-Sonderprogramm

Der Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das zeigt die erneute Aufstockung des Etats für den Originalerhalt bei der entscheidenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags am 14.11.2019.

Im kommenden Jahr werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1,8 Mio. Euro zusätzlich für konservatorische und restauratorische Maßnahmen bereitgestellt. Statt 2 Mio. Euro, wie im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehen, stehen damit insgesamt 3,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren.

Anträge für das BKM-Sonderprogramm 2020 können bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden. Das Antragsformular sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier:

› Antragsunterlagen BKM-Sonderprogramm

Hinweis: Formulare 2019 behalten ihre Gültigkeit.


In einem KEK-Modellprojekt 2018 wurden Mappen und Tafelwerke an der HU gereinigt.

© Universitätsbibliothek der HU Berlin; Dr. Yong-Mi Rauch

KEK-Modellprojektförderung 2020 – Originale erhalten

Mittlerweile im zehnten Jahr unterstützt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als Good Practices nachnutzbar.

Im elften Jahr wird durch eine erstmals wieder themenoffene Förderung der Bogen zum Auftakt der KEK-Modellprojektförderung 2010 geschlagen. 2020 können die antragsstellenden Einrichtungen selbst festlegen, in welchen Bereichen des Originalerhalts sie theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Anträge für die Modellprojektförderung können bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden. In begrenztem Umfang ist auch hier eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2022 möglich.

› Aufruf KEK-Modellprojektförderung 2020

› Antragsformular KEK-Modellprojektförderung 2020 - einjährig 

› Finanzierungsplan KEK-Modellprojektförderung 2020 - einjährig

› Antragsformular KEK-Modellprojektförderung 2020 - mehrjährig

› Finanzierungsplan KEK-Modellprojektförderung 2020 - mehrjährig

› Ausfüllhinweise Antragsformulare KEK-Modellprojektförderung 2020