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Aktuelles

Jahrespublikation 2017-2019

„Originale Koordiniert Überliefern“: Das BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts im Kontext der KEK-Förderungen 2017-2019.

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KEK-Modellprojektförderung 2020

Der Aufruf für die Förderung von KEK-Modellprojekten im Jahr 2020 und die Antragsformulare sind nun online!

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Pressemitteilung der KEK vom 20. November 2019

Etat für den Originalerhalt erneut aufgestockt: Die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken wird 2020 von BKM mit 3,8 Mio. Euro gefördert.

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Pressemitteilung der KEK vom 09. September 2019

Deutlich mehr Schutz für das schriftliche Kulturerbe. Der Erhalt schriftlicher Originale in Archiven und Bibliotheken wird 2019 in gestiegenem Maße ge-fördert. Derzeit befinden sich in zwei Förderprogrammen 170 Projekte mit einem Gesamtvolumen von gut 4,7 Mio. Euro in der Umsetzung.

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Pressemitteilung der Kulturstiftung der Länder vom 02. Juli 2019

Unter dem Schwerpunktthema „Prävention lohnt“ unterstützt die KEK dieses Jahr bundesweit 35 einjährige und fünf mehrjährige Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder (KSL) fördern die Bewahrung fragilen Schriftguts in Archiven und Bibliotheken mit rund 400.000 Euro.

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Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 16. Mai 2019

Mit deutlich aufgestockten Mitteln fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) dieses Jahr Projekte zum Originalerhalt. Erstmalig können im Rahmen des BKM-Sonderprogramms 2019 auch mehrjährige Projekte realisiert werden. Insgesamt sind 92 Vorhaben von Einrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie von kirchlichen und privaten Trägern zur Förderung vorgesehen.

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BKM-Sonderprogramm 2019 geht in die zweite Runde

Ab sofort startet die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres! Bis zum 17. April 2019 können Fördermittel in einer Gesamthöhe von rund einer Million Euro für Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bei der KEK beantragt werden.

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